Forderungsmanagement für Steuerberater und Rechtsanwälte
Bei überfälligen Rechnungen können Unternehmen normalerweise frei entscheiden, ob Sie hinsichtlich der weiteren Bearbeitung selber tätig werden oder ein Inkassounternehmen bzw. einen Rechtsanwalt einschalten wollen.
Anders sieht die Rechtslage dagegen bei Steuerberatern und Rechtsanwälten aus.
Nach § 49b Absatz 4 BRAO dürfen<br clear="all" />